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Oggetto

DRINGEND – Tödliche Versuche an Beagles im Auftrag eines Schweizer Unternehmens: Forderung nach Abklärungen, Transparenz und lückenloser Rückverfolgbarkeit

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Sehr geehrte Damen und Herren

Wir wenden uns an die zuständigen Schweizer Behörden wegen eines Vorgangs, dessen Brutalität auch sieben Jahre nach seiner Aufdeckung nicht einfach zu den Akten gelegt werden kann.

Im Jahr 2019 berichtete die SRF-Sendung «Kassensturz» über schwerwiegende Versuche an jungen Beagles im deutschen Tierversuchslabor LPT bei Hamburg, die im Auftrag des Schweizer Biotechnologieunternehmens Inthera Bioscience AG durchgeführt wurden.

Die veröffentlichten Aufnahmen aus dem Inneren des Labors dokumentierten schwerstes Leiden. Den jungen Beagles wurden im Auftrag von Inthera hohe Dosen einer Substanz verabreicht. Tiere erlitten schwere Blutungen und starben.

Die Aufnahmen entstanden im Rahmen einer Undercover-Recherche von SOKO Tierschutz und Cruelty Free International. Ein Ermittler hatte sich als Tierpfleger beim LPT-Labor anstellen lassen und dokumentierte die Zustände dort während mehrerer Monate.

Besonders erschütternd ist ein weiterer von SRF dokumentierter Umstand:

Nachdem die ersten Tiere gestorben waren, wurde der Versuchsplan laut SRF in Absprache mit dem Schweizer Auftraggeber Inthera geändert – und weitere Hunde wurden in den Versuch aufgenommen.

Das ist nicht akzeptabel.

Es fehlen die Worte, um das Leid dieser Tiere angemessen zu beschreiben.

Ebenso wenig ist akzeptabel, dass sieben Jahre später grundlegende Fragen für die Öffentlichkeit weiterhin unbeantwortet sind:

Woher kamen diese Hunde?
Wer hatte sie zuvor gehalten?
Wie gelangten sie in dieses Labor?
Wer kontrollierte ihre Herkunft?
Und welche Verantwortung wurde in der Schweiz übernommen?

Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), die damals mit Inthera Bioscience zusammenarbeitete, erklärte nach Bekanntwerden des Falls, von diesen Tierversuchen keine Kenntnis gehabt zu haben. Sie bezeichnete die bekannt gewordenen Versuche als inakzeptabel und beendete die Zusammenarbeit mit Inthera mit sofortiger Wirkung.

Damit kann die Angelegenheit jedoch nicht beendet sein.

DIE FRAGE NACH DER HERKUNFT DER HUNDE

Diese Frage ist von zentraler Bedeutung.

Grenzüberschreitende Verbringungen von Hunden aus Italien nach Deutschland, in die Schweiz und in weitere europäische Staaten sind seit Jahren Gegenstand behördlicher und parlamentarischer Befassung.

Das italienische Gesundheitsministerium erklärte bereits im Januar 2015 im italienischen Senat ausdrücklich, dass die Verbringung von in italienischen Tierheimen untergebrachten streunenden Hunden und Katzen zu Adoptionszwecken unter anderem nach Deutschland, Österreich und Schweden sowie in die Schweiz seit Langem Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit des Ministeriums sei.

Noch bedeutsamer ist die Feststellung des italienischen Gesundheitsministeriums, dass bereits im Jahr 2009 – auch aufgrund von Forderungen regionaler Behörden nach grösseren Garantien bei internationalen Vermittlungen – ein Koordinierungsgremium eingerichtet worden sei.

Daran beteiligten sich Vertreter der besonders betroffenen Regionen und autonomen Provinzen sowie wichtiger Tierschutzorganisationen.

Das erklärte Ziel war die Entwicklung eines möglichst standardisierten Verfahrens, um die Rückverfolgbarkeit und den Schutz der Tiere zu gewährleisten.

Die Problematik der Rückverfolgbarkeit international verbrachter Hunde war den Behörden somit bereits vor vielen Jahren bekannt.

Und es gibt einen noch unmittelbareren, parlamentarisch dokumentierten Präzedenzfall:

Im Jahr 2002 wurden am Brenner 56 junge Beagles aus einer Zucht in Reggio Emilia angehalten. Ihr Ziel war ein toxikologisches Labor in Hamburg.

Damit ist parlamentarisch dokumentiert, dass Hunde aus Italien bereits für Versuchszwecke nach Hamburg transportiert wurden.

Wir stellen ausdrücklich klar:

Wir behaupten nicht, dass die Beagles der von Inthera Bioscience in Auftrag gegebenen Versuche aus Italien, aus italienischen Tierheimen oder aus internationalen Adoptionsnetzwerken stammten.

Wir verlangen etwas sehr Einfaches:

Finden Sie heraus, woher diese Hunde stammten.

Und legen Sie die entsprechenden Informationen und Unterlagen offen.

Die Frage der internationalen Verbringung von Hunden ist keineswegs historisch erledigt.

Noch am 6. Oktober 2026 wurde in Italien erneut öffentlich auf Probleme und offene Fragen bei internationalen Adoptionen und Tiertransporten hingewiesen: insbesondere auf die Notwendigkeit wirksamer Rückverfolgbarkeit, der Kontrolle der Empfänger und der Überprüfung des tatsächlichen endgültigen Verbleibs der Tiere.

Eine internationale Adoption ist selbstverständlich nicht automatisch rechtswidrig.

Eine Zusammenarbeit zwischen Tierschutzorganisationen beweist ebenfalls keinen illegalen Tiertransport.

Gerade deshalb muss sauber unterschieden werden.

Aber wenn Tiere über Jahre hinweg und in grosser Zahl Landesgrenzen überschreiten, müssen Herkunft, Identität, Transportweg, Empfänger und endgültiger Verbleib nachvollziehbar sein.

Mikrochip, Heimtierausweis, Gesundheitsbescheinigungen und – soweit vorgeschrieben – TRACES-Dokumente können eine konkrete Verbringung und deren angegebenes Ziel dokumentieren.

Sie stellen jedoch kein langfristiges System dar, das automatisch beantwortet:

WO IST DIESER HUND NACH EINEM JAHR, NACH DREI JAHREN ODER NACH FÜNF JAHREN?

Gerade vor diesem Hintergrund darf die Herkunft der bei LPT verwendeten Hunde nicht im Dunkeln bleiben.

ES GEHT AUCH UM GELD UND VERANTWORTUNG

Tierversuche im Rahmen der Arzneimittel- und Biotechnologieentwicklung finden nicht in einem wirtschaftsfreien Raum statt.

Inthera Bioscience hatte bereits 2017 in einer Finanzierungsrunde CHF 10,5 Millionen aufgenommen.

Die Finanzierungsrunde wurde von Merck Ventures angeführt. Aglaia BioMedical Ventures und Novo Seeds beteiligten sich mit gleich hohen Beiträgen; zusätzlich beteiligte sich ein privater Investor.

Diese Tatsache beweist selbstverständlich nicht, dass die konkreten Tierversuche aus einem rechtswidrigen finanziellen Motiv durchgeführt wurden.

Sie zeigt jedoch, dass biotechnologische Forschung und Arzneimittelentwicklung auch innerhalb erheblicher wirtschaftlicher Interessen stattfinden.

Gerade deshalb sind unabhängige Kontrolle und vollständige Transparenz unverzichtbar.

Wirtschaftliche Interessen dürfen niemals darüber entscheiden, welches Leiden einem Tier zugemutet wird.

Tiere dürfen nicht zu einem unsichtbaren Kostenfaktor einer internationalen Forschungs- und Verwertungskette werden.

Und die Schweiz kann sich nicht auf hohe Standards bei Rechtsstaatlichkeit, Wissenschaft und Tierschutz berufen und gleichzeitig hinnehmen, dass schwer belastende Versuche für ein Schweizer Unternehmen ins Ausland vergeben werden, ohne dass Herkunft und Schicksal der verwendeten Tiere sowie der wissenschaftliche Nutzen der Versuche vollständig nachvollziehbar sind.

UND WIE HOCH IST DER TATSÄCHLICHE NUTZEN?

Zu all diesen ethischen Fragen kommt eine wissenschaftliche Frage, die angesichts des verursachten Leidens nicht ausgeblendet werden darf:

Wie viel von dem, was im Tiermodell erfolgversprechend erscheint, führt tatsächlich zu einer für Menschen zugelassenen Therapie?

Eine am 13. Juni 2024 in PLOS Biology veröffentlichte Umbrella-Review unter Leitung von Benjamin V. Ineichen vom Centre for Reproducible Science der Universität Zürich untersuchte 122 systematische Übersichtsarbeiten zu 54 menschlichen Erkrankungen und 367 therapeutischen Interventionen.

Die Ergebnisse verdienen gerade im Zusammenhang mit schwer belastenden Tierversuchen besondere Aufmerksamkeit:

Rund 50 % der in Tierstudien untersuchten therapeutischen Interventionen gelangten in Studien am Menschen.

Rund 40 % erreichten randomisierte kontrollierte klinische Studien.

Nur 5 % erreichten schliesslich eine regulatorische Zulassung für die Anwendung am Menschen.

Die Autoren stellten zugleich eine hohe Übereinstimmung von 86 % zwischen positiven Ergebnissen in Tierstudien und klinischen Studien fest und weisen darauf hin, dass die Übertragung vom Tier auf den Menschen höher sein könnte als häufig angenommen.

Wir verschweigen diesen Befund ausdrücklich nicht.

Aber ebenso wenig darf der andere Befund verschwiegen werden:

Trotzdem erreichten lediglich 5 % der untersuchten Interventionen letztlich eine regulatorische Zulassung.

Die Autoren selbst weisen darauf hin, dass die niedrige endgültige Zulassungsrate unter anderem auf Defizite im Design von Tierstudien und frühen klinischen Studien hindeuten kann.

Auch die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) stellt fest, dass historisch mehr als 90 % der Arzneimittel, die Tierstudien erfolgreich durchlaufen, keine FDA-Zulassung erhalten, häufig aufgrund von Sicherheits- oder Wirksamkeitsproblemen, die erst in Studien am Menschen sichtbar werden.

Diese Entwicklung ist für den vorliegenden Fall besonders relevant.

Die FDA veröffentlichte 2025 eine Roadmap zur Reduzierung von Tierversuchen gerade im Bereich präklinischer Sicherheitsprüfungen und fördert stärker humanrelevante Methoden – darunter fortgeschrittene In-vitro-Systeme, computergestützte Modelle, Organ-on-Chip-Technologien und weitere New Approach Methodologies.

Bei den von Inthera Bioscience in Auftrag gegebenen Versuchen wurden jungen Beagles hohe Dosen einer Substanz verabreicht. Die dokumentierte Versuchsanordnung betraf gerade die Wirkung hoher Dosierungen und schwerwiegende toxische Folgen bis hin zum Tod.

Vor diesem Hintergrund muss bei Versuchen, die Tieren schwerstes Leiden bis hin zum Tod zufügen, transparent nachgewiesen werden,

warum diese Versuche wissenschaftlich notwendig waren,

welchen konkreten Erkenntnisgewinn sie erbracht haben

und welche tierversuchsfreien beziehungsweise stärker humanrelevanten Alternativen geprüft wurden.

DIE AKTUELLEN ZAHLEN AUS DER SCHWEIZ

Die grundsätzliche Dimension dieser Frage wird auch durch die aktuellen Schweizer Zahlen deutlich.

Nach Angaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurden 2025 in der Schweiz 507’863 Tiere in Tierversuchen eingesetzt.

Die Gesamtzahl sank gegenüber dem Vorjahr um rund 3 % und erreichte damit den niedrigsten Stand seit Beginn der Statistik im Jahr 1983.

Gleichzeitig entwickelte sich jedoch die schwerste Belastungskategorie in die entgegengesetzte Richtung:

29’413 Tiere wurden 2025 in Versuchen des Schweregrads 3 eingesetzt – der Kategorie schwerer Belastung.

Das waren 7,4 % mehr als im Vorjahr und der höchste Wert seit 26 Jahren.

Das BLV weist darauf hin, dass diese Zunahme hauptsächlich Mäuse betraf und insbesondere mit zusätzlichen Tierversuchen der Krebsforschung zusammenhing.

Auch diese Einordnung verschweigen wir nicht.

Sie ändert jedoch nichts daran, dass 29’413 empfindungsfähige Tiere innerhalb eines einzigen Jahres Versuchen der höchsten Belastungskategorie ausgesetzt wurden.

Das sind keine abstrakten Zahlen.

Hinter jeder Zahl steht ein empfindungsfähiges Lebewesen.

Das BLV selbst hält fest, dass Tierversuche nur bewilligt werden dürfen, wenn keine geeignete Alternativmethode zur Verfügung steht und der erwartete Nutzen die Belastung der Tiere überwiegt.

Genau deshalb muss diese Abwägung auch überprüfbar und nachvollziehbar sein.

WIR FORDERN VOLLSTÄNDIGE AUFKLÄRUNG

Wir ersuchen die zuständigen Behörden um eine schriftliche und dokumentierte Antwort auf folgende Fragen und Anliegen:

1. Wurden nach den Enthüllungen von 2019 in der Schweiz verwaltungsrechtliche, veterinärrechtliche oder andere behördliche Abklärungen betreffend Inthera Bioscience AG eingeleitet? Falls ja: mit welchem Ergebnis?
2. Aus welchen Ländern, Zuchtbetrieben, Einrichtungen oder sonstigen Herkunftsstellen stammten sämtliche Hunde, die bei den von Inthera Bioscience AG beim LPT-Labor in Deutschland in Auftrag gegebenen Versuchen eingesetzt wurden?
3. Welche Unterlagen dokumentieren die Herkunft und die vollständige Rückverfolgbarkeit dieser Tiere?
4. Wurden Mikrochipnummern, Herkunftsbetriebe, vorherige Halter, Transporteure und Empfänger dokumentiert und von Behörden überprüft?
5. Hat Inthera Bioscience AG nach 2019 weitere Tierversuche in der Schweiz oder im Ausland in Auftrag gegeben, finanziert oder deren Ergebnisse für die eigene Forschung und Entwicklung verwendet? Falls ja: in welchen Ländern und bei welchen Einrichtungen, soweit diese Informationen nach geltendem Recht offengelegt werden können?
6. Welche Kontrollmechanismen bestehen in der Schweiz, wenn ein Schweizer Unternehmen Tierversuche bei einem ausländischen Labor in Auftrag gibt?
7. Wie wird ausgeschlossen, dass Hunde, die über Tierheime, Tierschutzorganisationen, internationale Adoptionen oder andere grenzüberschreitende Transfers nach Deutschland, in die Schweiz oder in andere Staaten gelangen, später einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck zugeführt werden?
8. Ist es heute anhand von Mikrochip, Heimtierausweis, TRACES-Unterlagen und nationalen Registern möglich, den tatsächlichen weiteren Verbleib eines international verbrachten Hundes nach einem, drei oder fünf Jahren festzustellen?
9. Welchen konkreten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn erbrachten die an diesen Beagles durchgeführten Versuche?
10. Welche daraus gewonnenen Erkenntnisse konnten später beim Menschen bestätigt oder für die Entwicklung einer Therapie genutzt werden?
11. Welche tierversuchsfreien beziehungsweise stärker humanrelevanten Methoden wurden vor Durchführung dieser Versuche geprüft?
12. Aus welchen wissenschaftlichen Gründen wurden die Beagles einem derart schweren Leiden ausgesetzt, und weshalb konnten alternative Methoden den angestrebten Erkenntnisgewinn nicht ersetzen?
13. Welche konkreten Massnahmen wurden seit 2019 in der Schweiz getroffen, um vergleichbare Fälle zu verhindern und sicherzustellen, dass bei im Ausland in Auftrag gegebenen Tierversuchen Schweizer Verantwortung, Kontrolle und Transparenz nicht an der Landesgrenze enden?

Sollten den zuständigen Schweizer Behörden die für die Beantwortung dieser Fragen notwendigen Informationen nicht vorliegen, ersuchen wir ausdrücklich darum, diese beim Auftraggeber Inthera Bioscience AG und – soweit erforderlich – bei den zuständigen deutschen Behörden und Stellen einzufordern.

Wir ersuchen ferner darum, die Ergebnisse dieser Abklärungen und die seit 2019 getroffenen Massnahmen transparent darzulegen.

SIEBEN JAHRE SPÄTER WOLLEN WIR ANTWORTEN

Die Vergabe von Tierversuchen ins Ausland darf keine Grauzone schaffen, in der Verantwortung an der Schweizer Grenze endet.

Was diesen Hunden angetan wurde, ist nicht hinnehmbar.

Ebenso wenig ist hinnehmbar, dass sieben Jahre später elementare Fragen zu ihrer Herkunft, ihrer Rückverfolgbarkeit und dem tatsächlichen wissenschaftlichen Ergebnis dieser Versuche öffentlich unbeantwortet bleiben.

Angesichts des dokumentierten Ausmasses des Leidens genügt es nicht, sich pauschal auf «medizinischen Fortschritt» zu berufen.

Je schwerer das einem Tier zugefügte Leiden ist, desto höher müssen die Anforderungen an wissenschaftliche Notwendigkeit, Aussagekraft, Übertragbarkeit und die nachweisliche Prüfung geeigneter Alternativen sein.

Von einem Land, das für sich hohe Standards bei Rechtsstaatlichkeit, Wissenschaft und Tierschutz beansprucht, erwarten wir gerade hier Konsequenz:

Transparenz.
Kontrolle.
Rückverfolgbarkeit.
Verantwortung.

Wir fordern die zuständigen Schweizer Behörden auf, zu diesem Fall erneut öffentlich Stellung zu nehmen und transparent darzulegen, was seit 2019 aufgeklärt wurde, welche Konsequenzen daraus gezogen wurden und welche konkreten Massnahmen heute verhindern sollen, dass sich vergleichbare Vorgänge wiederholen.

Sieben Jahre später darf die Antwort auf einen derart schwerwiegenden und dokumentierten Fall nicht Schweigen sein.

QUELLEN UND DOKUMENTE

SRF «Kassensturz», 2019 – «Schweizer Pharma-Firma lässt Hunde qualvoll sterben»
https://www.srf.ch/news/schweiz/blutige-tierversuche-schweizer-pharma-firma-laesst-hunde-qualvoll-sterben

SOKO Tierschutz e.V., 10.10.2019 – «Undercover in Deutschlands geheimsten, privaten Tierversuchslabor»
https://www.soko-tierschutz.org/post/pressemitteilung-undercover-in-deutschlands-geheimsten-privaten-tierversuchslabor

SOKO Tierschutz e.V., 15.10.2019 – «Das Todeslabor vor Hamburg: Die SOKO Doku»
https://www.soko-tierschutz.org/post/das-todeslabor-vor-hamburg-die-soko-doku

ZHAW – Stellungnahme zur Zusammenarbeit mit Inthera Bioscience AG
https://www.zhaw.ch/en/about-us/news/news-releases/news-detail?cHash=f77fd794551775cb65a437f3b71da157&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=9822

Corriere del Ticino, 18.10.2019 – «Non si sapeva dei test crudeli su cani in Germania»
https://www.cdt.ch/news/non-si-sapeva-dei-test-crudeli-su-cani-in-germania-214109

SWI swissinfo.ch, 16.10.2019 – «Swiss pharmaceutical firm lets dogs die cruel death»
https://swissinfo.ch/eng/sci-tech/animal-testing-_swiss-pharmaceutical-firm-lets-dogs-die-cruel-death/45302008

Senato della Repubblica Italiana – Interrogazione 3-01201 sulle adozioni internazionali degli animali da compagnia e risposta del Governo, 08.01.2015
https://www.senato.it/show-doc?id=00826442&leg=17&parse=no&part=doc_dc-ressten_rs-gentit_sdi301201aiadc-intervento_defilipposottosegretario&tipodoc=Resaula

Camera dei Deputati – documentazione parlamentare relativa ai 56 Beagle provenienti da Reggio Emilia e destinati a un laboratorio tossicologico di Amburgo
https://leg14.camera.it/_dati/leg14/lavori/stenografici/sed236/btris.htm

NelMolise, 06.10.2026 – «Adozioni di animali all’estero, l’allarme: Basta con il business sulla pelle degli animali»
https://www.nelmolise.it/2026/10/adozioni-di-animali-allestero-lallarme-basta-con-il-business-sulla-pelle-degli-animali/

Ineichen B. V. et al., PLOS Biology, 13.06.2024 – «Analysis of animal-to-human translation shows that only 5% of animal-tested therapeutic interventions obtain regulatory approval for human applications»
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38870090/

U.S. Food and Drug Administration – «FDA Achieves Year 1 Goals in Reducing Animal Testing in Drug Development»
https://www.fda.gov/news-events/press-announcements/fda-achieves-year-1-goals-reducing-animal-testing-drug-development

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), 15.09.2026 – «Tierversuche 2025: Gesamtzahl sinkt, Schweregrad 3 steigt»
https://www.blv.admin.ch/de/statistik-tierversuche-2025

Novo Holdings – «Inthera Bioscience raises CHF 10.5 million in Series A financing round with participation by Novo Seeds»
https://novoholdings.dk/news/inthera-bioscience-raises-chf-10-5-million-in-series-a-financing-round-with-participation-by-novo-seeds

Der Schutz der Schutzbedürftigsten ist eine unmittelbare öffentliche Pflicht. Er erfordert klare, nachvollziehbare Massnahmen, die mit dem geltenden Rechtsrahmen im Einklang stehen.

Mit freundlichen Grüssen

Attivismo by Progetto Vegan (www.maakaruna.com)
Unabhängige, überparteiliche und nicht religiös gebundene Bewegung, die sich für den Schutz der Tiere, der Umwelt und der universellen Rechte einsetzt.